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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kropp ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kropp.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite liegen derzeit keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.

Informationen in Leichter Sprache

Die Leichte Sprache ist derzeit nicht verfügbar. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden. Wir versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden. Sollten Abkürzungen nötig sein, verwenden wir beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Verlauf die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie auf dieser Webseite auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

-PDF Dokumente sind auf dieser Website mit einer Vorlesefunktion ausgestattet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter info@amt-ks.de an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de