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Gemeindevertretung Kropp

Die Gemeindevertretung ist eines der Gemeindeorgane nach § 7 Gemeindeordnung (GO), durch die die Gemeinde Kropp handlungsfähig wird.

Die Kropper Gemeindevertretung setzt sich aus den von den Kropper Bürgerinnen und Bürgern bei der Kommunalwahl gewählten Gemeindevertreterinnen und - vertretern zusammen. Die Gemeindevertretung repräsentiert also die Kropper Gemeindebevölkerung.

Vorsitzender der Gemeindevertretung ist die Bürgervorsteherin Dörthe Völschow-Wehner.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde Kropp sowie über den Gemeindehaushalt, sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und erlässt das Kropper Ortsrecht in Form von Satzungen.

Die Gemeindevertretung ist so oft es die Geschäftslage erfordert einzuberufen. Tagen soll die Gemeindevertretung jedoch mindestens einmal im Vierteljahr, sodass in einem Kalenderjahr mindestens vier Sitzungen der Gemeindevertretung stattfinden.