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14.12.2021

Information zur Evaluation des neuen KiTaG (2021-2023)

Am 1. Januar 2021 ist das neue Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) in Kraft getreten. Das KiTaG sieht vor, dass die Wirkungen des Gesetzes sowohl bezogen auf die Kostenstrukturen und Finanzen als auch auf die Qualität in der Kindertagesbetreuung in den Blick genommen werden. Daher werden beide Bereiche in die anstehende Evaluation (bis 2023) einbezogen. Eine der großen Neuerungen ist das Finanzierungssystem, das sogenannte Standard-Qualitätskosten-Modell (kurz: SQKM). Dieses sieht ab 2025 eine pauschale Förderung der Kindertageseinrichtungen vor. Das bedeutet, dass alle Einrichtungen für die gleiche Qualität einen einheitlichen Gruppenfördersatz erhalten werden.

Übergangsphase und Evaluation des neuen KiTaG: Da eine Umstellung auf ein solches System einen zeitlichen Vorlauf benötigt, beinhaltet das Gesetz eine Übergangsphase bis Ende 2024. Das heißt auch, dass das neue Finanzierungssystem erstmal nur auf Ebene der öffentlichen Hand eingeführt wird. In dieser Übergangsphase, in der die Einrichtungsträger weiterhin über individuelle Finanzierungsvereinbarungen von der Standortgemeinde gefördert werden, wird das Gesetz mit seinen inhaltlichen und finanziellen Wirkungen ausgiebig betrachtet und evaluiert. Dies soll sicherstellen, dass die Verbesserungen auch tatsächlich in allen Ebenen ankommen und wird zeigen, ob und wo ggf. noch nachgesteuert werden kann. Auch das neue Finanzierungssystem wird dabei besonders durchleuchtet. Dazu ist es erforderlich, sich die Kostenstrukturen der Kindertagesbetreuung im Detail anzusehen, denn nur so können einzelne Ausprägungen, regionale oder auch trägerbedingte Unterschiede erkannt werden. Vor diesem Hintergrund wird es eine Vollerhebung geben. Das heißt, von allen Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein werden die Kosten erfragt und erhoben. Für die Evaluation im Bereich der Qualität ist eine Erhebung mittels Stichprobe vorgesehen. Die Teilnahme an dieser Abfrage ist für Einrichtungsträger verpflichtend. Mit der daraus gewonnenen Datenbasis soll überprüft werden, inwiefern die gesetzlichen Vorschriften ggf. weiterentwickelt werden müssen, um ein passgenaues Finanzierungssystem zu erhalten.

Die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen erstellen zum Zwecke der Evaluation auf einem elektronischen Formular des Ministeriums eine Überleitungsbilanz. Die Daten aus den Überleitungsbilanzen der Standortgemeinden werden wie folgt veröffentlicht: