Bekanntmachung der Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26.11.2023
Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg
Amtliche Bekanntmachung
des Kreises Schleswig-Flensburg
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Auf Grundlage des Art. 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
In der Gemeinde Selk ist am 25.11.2023 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
Für den Kreis Schleswig-Flensburg werden aufgrund der amtlichen Feststellung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) bei gehaltenen Vögeln wie Geflügel, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel eine Schutz- und eine Überwachungszone als Sperrzonen festgelegt.
1. Schutzzone (Sperrbezirk)
Es wird das Gebiet um den Seuchenbestand in Selk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Schutzzone festgelegt. Betroffen sind die Gemeinden oder Teile der Gemeinden:
Amt Haddeby
Borgwedel
Busdorf
Fahrdorf
Geltorf
Jagel
Lottorf
Selk
Eine interaktive Karte mit der Restriktionszone finden Sie hier.
Die Schutzzone wird durch Schilder öffentlich gekennzeichnet, die den Aufdruck „Geflügelpest - Sperrbezirk“ oder „Geflügelpest - Schutzzone“ enthalten.
In der Schutzzone sind die Anordnungen zur Tierseuchenbekämpfung (siehe Nummer 4) einzuhalten.
2. Überwachungszone (Beobachtungsgebiet)
Außerdem wird um die Schutzzone eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer um den Seuchenbestand festgelegt. Betroffen sind die Gemeinden oder Teile der Gemeinden und Städte:
Schleswig
Ellingstedt
Hüsby
Lürschau
Schuby
Borgwedel
Busdorf
Dannewerk
Fahrdorf
Geltorf
Jagel
Lottorf
Selk
Groß Rheide
Klein Bennebek
Klein Rheide
Kropp
Brodersby-Goltoft
Neuberend
Nübel
Schaalby
Taarstedt
Eine interaktive Karte mit den Restriktionszonen finden Sie hier.
Die Überwachungszone wird durch Schilder öffentlich gekennzeichnet, die den Aufdruck „Geflügelpest - Beobachtungsgebiet“ oder „Geflügelpest - Überwachungszone“ enthalten.
In der Überwachungszone sind die Anordnungen zur Tierseuchenbekämpfung (siehe Nummer 4) einzuhalten.
3.Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen wird angeordnet.
Weitere Informationen im angehängten PDF.