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Schiedsmann für den Bereich Kropp

Klaus Lindau

24848 Kropp

0173 - 9028383

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Die Aufgaben des Schiedsamtes im Amtsbereich Kropp-Stapelholm und Erreichbarkeit des Schiedsamtes

Die Aufgaben des Schiedsamtes im Amtsbereich Kropp-Stapelholm und Erreichbarkeit des Schiedsamtes

Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.


Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die zuständige Behörde (beispielsweise Bauaufsicht, Ordnungsamt, Naturschutzbehörde) nicht zuständig ist, deren Maßnahmen nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

Die schiedsrechtlichen Zuständigkeiten sind im Amt Kropp-Stapelholm wie folgt geregelt:

Der Schiedsamtsbezirk Kropp umfasst folgende Gemeinden:

Alt Bennebek, Börm, Dörpstedt, Groß Rheide, Klein Bennebek, Klein Rheide, Kropp und Tetenhusen

Der zuständige Schiedsmann ist Herr Klaus Lindau, Kropp, Tel. 0173/9028383.


Der Schiedsamtsbezirk Stapelholm umfasst folgende Gemeinden:

Bergenhusen, Erfde, Meggerdorf, Stapel, Tielen und Wohlde

Der zuständige Schiedsmann ist Herr Hans-Conrad Groth, Erfde, Tel. 0151/23031913.


In Vertretungsfällen wenden Sie sich bitte an die u.a. Stelle:

Amt Kropp-Stapelholm
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
04624/7215 oder 72327

ordnungsamt@amt-ks.de 

die die Vermittlung zur stellvertretenden Schiedsfrau Gabrielle Greve übernimmt.