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06.01.2025

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Rheide für das Gebiet des »Solarparks Tweerland/ Wiesik - formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 26.11.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das vier Teilbereiche umfassende Gebiet (Flur 2, Flurstücke 5, 6; Flur 3, Flurstücke 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11; Flur 4, Flurstück 7; Flur 6, Flurstücke 9, 10, 19, 20) östlich und westlich der Landesstraße 39, südlich der Ortslage Klein Rheide und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die
Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 06.01.2025 bis 07.02.2025 im Internet veröffentlicht.  


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
(1) Biologen im Arbeitsverbund (November 2024): Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil II: Umweltbericht. Embsen.


(2) Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (11.03.2024): Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) für den Solarpark Klein Rheide. Berlin.


(3) Stellungnahme Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanungsbehörde vom 30.01.2024.


(4) Stellungnahme Kreis Schleswig-Flensburg vom 09.01.2024.


(5) Stellungnahme Archäologisches Landesamt vom 21.12.2023.


(6) Stellungnahme Untere Forstbehörde vom 03.01.2024.


(7) Stellungnahme Landesamt für Umwelt – technischer Umweltschutz vom
11.12.2023


Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens, insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Biotope, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf die Landschaft und auf Kultur- und Sachgüter geprüft.


Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
- In (1) werden Aussagen getroffen zu potentiellen bau-, anlagen, und betriebsbedingten Auswirkungen durch die Planung auf das Schutzgut. Dabei werden insbesondere Aussagen zu möglichen Blendwirkungen getroffen.


- In (2) werden Aussagen getroffen zu potentiellen Blendwirkungen und Minimierungsmaßnahmen.


- In (7) werden Aussagen getroffen zu in der Nähe des Plangebiets befindlichen schutzbedürftigen Räumen und damit einhergehenden potentiellen Blendwirkungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biotope, Tiere und Pflanzen:
- In (1) werden Aussagen getroffen zum Bestand der Flora und Fauna im Plangebiet und zu möglichen Auswirkungen durch die Planung.


- In (4) werden Aussagen getroffen zu innerhalb des Plangebiets befindlichen Knickstrukturen sowie zu deren Schutzbedürftigkeit.


- In (6) werden Aussagen getroffen zu einer vorhandenen Waldfläche in einem Teil des Plangebiets sowie zu den damit einhergehenden gesetzlichen Bestimmungen.


Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
- In (1) werden Aussagen getroffen zu Bodentypen innerhalb des Plangebietes und zu möglichen Auswirkungen durch die Planung. Dabei werden auch potentielle und bestehende Kiespotentiale innerhalb sowie in der Umgebung des Plangebiets thematisiert. Angesichts des geringen natürlichen Ertragspotentials der Böden ist ihr Ausfall aus der intensiven landwirtschaftlichen Produktion nicht nur vertretbar, sondern mit einer überwiegend positiven
Wirkung für das Schutzgut sowie für das Klima und das Grundwasser verbunden.


- In (3) werden Aussagen getroffen zur Lage des Plangebiets innerhalb vorhandener und geplanter Vorbehalts- und Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Kies) auf Ebene der Regionalplanung.


- In (4) werden Aussagen getroffen zur Lage des Plangebiets innerhalb vorhandener und geplanter Vorbehalts- und Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Kies) auf Ebene der Regionalplanung sowie zu auslaufenden und ausgelaufenen Abbaugenehmigungen, zur geplanten Niederschlagswasserbewirtschaftung und zum
vorsorgenden Bodenschutz.


Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft:
- In (1) werden Aussagen getroffen zu Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kima und Luft. Durch die Reduktion der klimaschädlichen Lachgasemissionen ist von einer positiven und angesichts der Flächengröße auch lokalen klimarelevanten Wirkung auszugehen. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:


- In (1) werden Aussagen getroffen zu Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild. Aufgrund der guten Eignung der reliefarmen Landschaft für sichtverschattende Gehölzabpflanzungen und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen linearen, abschirmenden Gehölzstrukturen und der vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen werden
mittlere Auswirkungen durch das Vorhaben auf das Schutzgut erwartet

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
- In (1) werden Aussagen getroffen zu Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter und zur Lage des Plangebietes teilweise innerhalb eines archäologischen Interessengebietes.


- In (6) werden Aussagen getroffen zur anteiligen Lage des Plangebietes innerhalb eines archäologischen Interessegebietes.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht. 

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist
abgegeben werden.


- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist zum Beispiel wie folgt möglichy.theemann@amt-ks.de Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen zum Beispiel folgende Möglichkeiten:


• Zur Niederschrift bei:
Gemeinde Kropp
Am Markt 10
24848 Kropp
oder


• Schriftliche Stellungnahmen direkt an:
Gemeinde Klein Rheide
Über das Amt Kropp-Stapelholm
Am Markt 10
24848 Kropp


- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.


- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Am Markt 10, 24848 Kropp, Zimmer 2.02, während folgender Zeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 17.00 öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.kropp.de → Mitteilungen


Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.


Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
(UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1
UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht
oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.









Bauleitplanung

Fachbereich Bauwesen
Herr Yorrick Theemann

Am Markt 10
24848 Kropp

04624/72-34
E-Mail schreiben
Raum: 2.02