Baugrundstücke in Groß Rheide zu verkaufen
Die Gemeinde Groß Rheide bietet Baugrundstücke in der 1. Änderung und Erweiterung des B-Plans Nr. 2 - Baugebiet „Schmerkamp“ zum Verkauf an.
Die Grundstücke sind voll erschlossenen.
Größen der Grundstücke:
- Grundstück Nr. 13 - ca. 801 m²
- Grundstück Nr. 14 - ca. 767 m²
- Grundstück Nr. 15 - ca. 800 m²
- Grundstück Nr. 16 - ca. 774 m²
- Grundstück Nr. 17 - ca. 1.040 m²
- Grundstück Nr. 18 - ca. 1.000 m²
- Grundstück Nr. 20 - ca. 946 m²
- Grundstück Nr. 21 - ca. 785 m²
- Grundstück Nr. 22 - ca. 755 m²
- Grundstück Nr. 23 - ca. 766 m²
- Grundstück Nr. 24 - ca. 769 m²
Kaufpreis:
Der Kaufpreis beträgt 87,00 € / m². Er setzt sich aus 15,29 € / m² für das Kaufgrundstück selbst und 71,71 € / m² für die Erschließungskosten zusammen.
Zudem zahlt der Käufer einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 2.000,00 € für mögliche Schäden an den Erschließungsanlagen (Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, etc.), die während der Baumaßnahme verursacht werden könnten. Der Sicherheitsbetrag wird dem Käufer zurückgezahlt, sobald das zu errichtende Gebäude bezugsfertig ist sowie die Grundstückszufahrt hergestellt wurde und keine Schäden festgestellt wurden.
Erschließung:
Die Grundstücke stehen nach Abschluss der Erschließungsarbeiten, voraussichtlich im März 2025, zur Verfügung. Dann kann mit der Bebauung der einzelnen Grundstücke begonnen werden.
Vergabe:
Bei der Vergabe der Grundstücke werden vorerst lediglich Groß Rheider und ehemalige Groß Rheider berücksichtigt (01.10.2024 - 31.12.2024). Ab dem 01.01.2025 werden die Grundstücke auch an Auswärtige veräußert.
Der Käufer verpflichtet sich außerdem, das erworbene Grundstück nach Maßgabe der Festsetzungen der 1. Änderung und Erweiterung des B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Groß Rheide unter Einhaltung aller einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen, mit einem Wohnhaus zu bebauen und mit der Bebauung innerhalb von einem Jahr nach Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und den Bau innerhalb eines Jahres nach Baubeginn fertigzustellen.
Weiterhin verpflichtet sich der Käufer, das erworbene bebaute Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach Baufertigstellung überwiegend selbst zu bewohnen (mind. 51%) und nicht innerhalb dieser 3 Jahre weiter zu veräußern oder zu vermieten.
Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Bewerbung:
Das Bewerbungsformular finden Sie hier:
Bei Interesse oder im Falle von Fragen wenden Sie sich gerne an:
Bauverwaltung
Fachbereich Bauwesen
Frau Winke Staack
Am Markt 10
DEU-Kropp
04624/72-56
E-Mail schreiben
Raum: 2.25