Die Grundsteuer vor Ort
WARUM DIE GRUNDSTEUER REFORMIERT WIRD
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.
WAS HEISST DAS FÜR DIE EIGENE GRUNDSTEUER?
Am 1. Januar 2025 soll die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten. Wichtig für Sie als Eigentümer ist dann die Frage, wie sich der Wert der Immobilie durch die Berechnung nach neuem Recht verändert. Ob Ihre Immobilie zu den besonders „wertvollen“, zu den weniger „wertvollen“ oder eher durchschnittlichen gehört, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das der Grundsteuer-Messbescheid abbildet. Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Denn mit dem Hebesatz werden alle neuen Immobilienwerte nur noch gleichmäßig hochgerechnet.
MUSS ICH AB 2025 MEHR GRUNDSTEUER BEZAHLEN?
Die meisten Grundstücke und Immobilien haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte an Wert zugelegt. Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt daher nicht nur von der Wertentwicklung Ihrer eigenen Immobilie ab. Wichtig ist vor allem der Vergleich zu den anderen Immobilien innerhalb Ihrer Gemeinde.
WAS BEDEUTET AUFKOMMENSNEUTRALITÄT?
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann - also im Jahr 2025 ähnlich viel Grundsteuer einnimmt wie in den Vorjahren. Die Reform als solche soll also kein Grund dafür sein, dass sich das Aufkommen verändert.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Wenn die Neubewertung ergibt, dass die Immobilie im Vergleich stark an Wert zugelegt hat, wird künftig mehr Grundsteuer fällig - auch dann, wenn die Gemeinde 2025 ihr Gesamtaufkommen an Grundsteuer nicht erhöht.
DARF DIE GRUNDSTEUER AB 2025 ÜBERHAUPT ERHÖHT WERDEN?
Keine Gemeinde wird wegen der Reform die Grundsteuer erhöhen. Dennoch kann es vor Ort sehr konkrete Zwänge geben, die Grundsteuer anzuheben – völlig unabhängig von der aktuellen Reform. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Mittel für die aktuellen Aufgaben nicht aus- zum Beispiel, weil dringend eine Kita gebaut werden muss – muss der Rat entscheiden, an welchen Stellen gespart werden soll oder ob es nötig ist, Steuern zu erhöhen. Solche Entscheidungen zu treffen, ist für alle Beteiligten immer schwierig. Keine Gemeinde beschließt Steuererhöhungen leichtfertig. In den Räten, die diese Entscheidung zu treffen haben, sitzen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für Ihre Gemeinde engagieren und übrigens auch selbst Steuerzahler sind.
VON DER GRUNDSTEUER PROFITIEREN DIE MENSCHEN VOR ORT!
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in der Gemeinde und können flexibel eingesetzt werden. Mit der Grundsteuer werden Schulen, Kitas und Straßen gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Das, was die Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden.
DREI FAKTOREN - EIN ERGEBNIS
Die Finanzämter ermitteln derzeit den Grundsteuerwert Ihrer Immobilien. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis erhalten Sie mit dem so genannten Grundsteuer-Messbetrag von Ihrem Finanzamt.
Um die endgültige Höhe der Grundsteuer zu berechnen, legen die Gemeinden den so genannten Hebesatz fest. Mit ihm wird der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts ein weiteres Mal multipliziert. Der Hebesatz wird von Ihrer Gemeinde für die neue Grundsteuer ab 2025 von Grund auf neu berechnet.
FORMEL
Grundsteuerwert x Steuermesszahl=
Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz= Grundsteuer