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Berechtigt durch § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordung - GO - ) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 16.03.2023 folgende Erschließungsbeitragssatzung erlassen: