Sprungziele
Inhalt
30.03.2023

Erschließungsbetragssatzung Gemeinde Stapel

Berechtigt durch § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordung - GO - ) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 16.03.2023 folgende Erschließungsbeitragssatzung erlassen: