Sprungziele
Inhalt
17.07.2021

Anträge auf Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2020/2021

Ab dem Schuljahr 2020/2021 entfällt die Eigenbeteiligung i.H.v. 135,00 €, die bisher von den Erziehungsberechtigten für die Schülerbeförderung gezahlt wurde.

Anfallende Mehrkosten beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule sowie die Gebühren für das Juniorticket sind weiterhin zu zahlen.

Ein neuer Antrag auf Schülerbeförderung ist ab dem kommenden Schuljahr nur bei der Einschulung in die 1. Klasse, beim Wechsel von der 4. Klasse in die 5. Klasse sowie bei einem Wohnort- oder Schulwechsel erforderlich. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler verlängert sich der bereits vorliegende Antrag ab sofort automatisch für das nächste Schuljahr und ist nicht erneut zu stellen.

Ein Wohnort- oder Schulwechsel ist unverzüglich mitzuteilen.